Die Behandlung von Stimmstörungen (Dysphonien) erfordert eine differenzierte Diagnostik und eine evidenzbasierte Therapieplanung. In unserer logopädischen Praxis bieten wir spezialisierte Stimmtherapie für alle Altersgruppen an. Unser Spektrum reicht von der Behandlung kindlicher Stimmstörungen über die Rehabilitation komplexer organischer oder funktioneller Erkrankungen bis hin zur fachgerechten Begleitung bei Stimmtransitionen.
Auf Grundlage Ihrer ärztlichen Heilmittelverordnung (ausgestellt durch HNO-Ärzt:innen, Phoniater:innen, Pädiater:innen, Endokrinolog:innen oder Hausärzt:innen) entwickeln wir individuelle Therapiekonzepte, die Physiologie, Wahrnehmung und Funktion in Einklang bringen. Unser Ziel ist die Wiederherstellung und Sicherung einer belastbaren, leistungsfähigen Kommunikation im Alltag und Beruf.
Funktionelle Störungen: Therapie bei Heiserkeit, Räusperzwang oder eingeschränkter stimmlicher Belastbarkeit (häufig bei Sprechberufen wie Lehrkräften oder Erzieher:innen)
Organische Erkrankungen: Rehabilitation nach Operationen (z. B. an der Schilddrüse), bei Stimmlippenlähmungen (Paresen) oder gutartigen Veränderungen wie Knötchen
Psychogene Stimmstörungen: Behandlung von Stimmverlust oder stimmlichen Einschränkungen, die durch seelische Belastungen oder Stressreaktionen ausgelöst werden
Kindliche Stimmstörungen: Altersgerechte, spielerische Therapie bei gepresster Stimmgebung oder sogenannten „Schreiknötchen“
Stimmtransition: Fachspezifische Unterstützung für trans* und nicht-binäre Personen bei der Angleichung der Stimm- und Sprechcharakteristik für eine authentische, gesunde Kommunikation
Die Verordnung:
Verordnung durch HNO--Ärzt:in, Phoniater:in, Pädiater:in, Endokrinolog:in oder Hausärzt:in
Gilt für alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen
Auch Stimmtransitionen sind als Kassenleistung (ST) abgedeckt
Der Zeitrahmen:
Therapiebeginn innerhalb von 28 Tagen nach Verordnungsausstellung
In der Regel 10 Termine à 45 Minuten
Frequenz: Meist 1 bis 2 Sitzungen pro Woche
Ihre Investition:
Kinder & Jugendliche: 100% Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Erwachsene: Gesetzliche Zuzahlung (außer bei einer Befreiung)
Privatversicherte: Abrechnung nach Honorarvereinbarung